Für gastronomische Betriebe soll die Erhebung der Gebühren nach Sondernutzungsverordnung bis zum Jahresende ausgesetzt werden.
Unterstützung der bezirklichen Gastronomie in Zeiten der Corona-Pandemie I

Für gastronomische Betriebe soll die Erhebung der Gebühren nach Sondernutzungsverordnung bis zum Jahresende ausgesetzt werden.
Das Bezirksamt wird gebeten, in den aufgrund der Corona-Krise aktuell höher frequentierten Parks häufiger Mülleimer zu entleeren und Müll zu entfernen.