Für gastronomische Betriebe soll die Erhebung der Gebühren nach Sondernutzungsverordnung bis zum Jahresende ausgesetzt werden.
Unterstützung der bezirklichen Gastronomie in Zeiten der Corona-Pandemie I

Für gastronomische Betriebe soll die Erhebung der Gebühren nach Sondernutzungsverordnung bis zum Jahresende ausgesetzt werden.