Symbolbild Schriftliche Anfrage

Schriftliche Anfrage von mir zu Plastikkartenwerbung an Autos:


Plastikkartenwerbung an Autos

Immer wieder gibt es Beschwerden über nervende Werbung an Autos (z.B. „Wir kaufen Ihr Auto“ u.ä.). Nicht nur, dass Autos somit für Werbezwecke missbraucht werden, diese „Visitenkarten“ landen regelmäßig auf der Straße und dem Gehweg und verschmutzen unsere Umwelt.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie geht das Bezirksamt bei Beschwerden vor und welche rechtlichen Handhabungen gibt es?
  2. Inwieweit werden im Rahmen der Parkraumüberwachung Feststellungen getroffen?
  3. Liegen dem Bezirksamt aktuell Beschwerden vor?
  4. Wie viele Beschwerden gab es im Jahr 2017 und wie viele wurden davon verfolgt und geahndet?

Die Fälligkeit zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf war der 12.05.2018.

Antwort des Bezirksamts:

Die Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten hat für das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf meine Anfrage am 07.05.2018 wie folgt beantwortet:


Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

zu 1.) und 2.)

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 StrReinG (Straßenreinigungsgesetz) handelt ordnungswidrig, wer fahrlässig oder vorsätzlich ohne die erforderliche Erlaubnis auf Straßen Werbematerial verteilt. Das Anbringen von Autokärtchen an Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Wird ein Betroffener beim Verteilen persönlich angetroffen und ist nicht gleichzeitig Inhaber eines An- und Verkaufs von Kfz, wird in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50,00 € angeboten. Ist der Verteiler gleichzeitig auch Betriebsinhaber, wird ein Bußgeld von mindestens 150,00 € erlassen.

Bei Beschwerden durch Anwohner wird anhand der auf den Kärtchen angegebenen Telefonnummer ermittelt ob der Anschlussteilnehmer Inhaber eines Kfz Handels ist. Ggf. wird dann ebenfalls ein Bußgeldverfahren gegen den Firmeninhaber als Auftraggeber eingeleitet.

Oftmals lassen sich die Telefonnummern jedoch nicht einer bestimmten Person zuordnen (Prepaid Karten) und das Ordnungswidrigkeitenverfahren muss eingestellt werden

zu 3.)

Zurzeit sind fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und in Bearbeitung.

zu 4.)

Grundsätzlich wird bei jeder Beschwerde/Anzeige von Autokärtchen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.

Im Jahre 2017 wurden 37 Verfahren eingeleitet. Hiervon wurden 4mal Verwarnungen und 14mal Bußgelder erlassen. 19 Verfahren mussten eingestellt werden.

Arne Herz
Bezirksstadtrat


Die Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage „Plastikkartenwerbung an Autos“ kann auch hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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