Symbolbild Schriftliche Anfrage

Schriftliche Anfrage von mir zu Glascontainer im Bezirk:


Glascontainer im Bezirk

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen zur Aufstellung von Glascontainern (zentrale Sammelstellen) im öffentlichen Straßenland berücksichtigt werden?
  2. Gibt es für die Aufstellung einen Prozess, in den auch der Bezirk eingebunden ist (z.B. Standortauswahl, Genehmigung, Kontrolle nach der Aufstellung)?
  3. Damit einhergehend: Inwieweit war/ist der Bezirk in die Standortauswahl eingebunden oder hat Einfluss darauf?
  4. Wie bewertet das Bezirksamt die Umstellung auf zentrale Sammelstellen?
  5. Sind dem Bezirksamt in diesem Zusammenhang Beschwerden (oder anderweitige Rückmeldungen) bekannt?
  6. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für Anwohner*innen Einfluss auf die Standortauswahl (im Vorfeld und im Nachhinein) zu nehmen?
  7. Wie sieht der weitere Fahrplan der Umstellung im Bezirk aus?

Die Fälligkeit zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf war der 15.02.2020.

Antwort des Bezirksamts:

Die Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten hat für das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf meine Anfrage am 29.01.2020 wie folgt beantwortet:


Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

zu 1.)
Es handelt sich bei der Aufstellung der Glascontainer um eine Sondernutzung öffentli-chen Straßenlandes, das Ordnungsamt ist zuständig für die Standortgenehmigung im öffentlichen Raum.

zu 2.) und 3.)
Das Ordnungsamt prüft auf Antrag des Entsorgungsunternehmens „Berlin Recycling GmbH“ die Standorte. Die beantragten Standorte werden unter Berücksichtigung vieler Aspekte geprüft, insbesondere natürlich auch unter verkehrlichen Gesichtspunkten. Es erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Anhörung des Straßenbaulastträgers. Teilweise kommt es zu Ablehnungen oder Modifizierungen des Standortes.

zu 4.)
Auf Entscheidung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden Altglascontainer von privaten Grundstücken abgezogen und gleichzeitig mehr Großcontainer für Glas im öffentlichen Straßenland aufgestellt. Es besteht eine gesetzli-che Verpflichtung zur Teilnahme am Dualen System, so dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nach Absprache mit dem örtlichen Entsorgungsunternehmen „Berlin Recycling GmbH“ dieser Verpflichtung zur Teilnahme nachkommt, in dem er Standorte zur Aufstellung der Glascontainer auf öffentlichen Flächen zur Verfügung stellt.Insgesamt kann ich Ihnen aus meiner Sicht bestätigen, dass die Abschaffung der haushaltsnahen Glassammlung von den Bezirken kritisch gesehen wurde und dies gegen-über der BSR und der federführenden Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli-maschutz mehrfach, bereits vor einem Jahr klar geäußert wurde.

zu 5.)
Es liegen vereinzelte Beschwerden, insbesondere über neu vergebene Standorte, aber auch über die Vermüllung einzelner Containerstandorte bzw. Überfüllung der Container vor.

zu 6.)
Eine Beteiligung von Anwohnern ist im Vergabeverfahren der Standorte nicht gegeben und rechtlich nicht vorgeschrieben, praktisch zudem schwer umzusetzen. Selbstverständlich ist jedoch eine schnelle Reaktion und wo möglich Veränderung des Aufstellungsortes.

zu 7.)
Das Ordnungsamt prüft auf Antrag weitere Standorte. Aktuell liegen jedoch keine weiteren Anträge vor.

Arne Herz
Bezirksstadtrat

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